Geld steuerfrei verschenken: Diese Freibeträge gelten
Geldgeschenke sind bis zu persönlichen Freibeträgen steuerfrei: 500.000 € unter Ehepartnern, 400.000 € an Kinder, 200.000 € an Enkel, 20.000 € an Geschwister, Freunde und alle übrigen – jeweils alle 10 Jahre neu. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Examen sind zusätzlich komplett steuerfrei.
Die gute Nachricht zuerst: Geld steuerfrei verschenken ist in Deutschland in den allermeisten Fällen problemlos möglich. Für normale Geldgeschenke – 50 € zum Geburtstag, 500 € zur Hochzeit, 1.000 € zum bestandenen Examen – fällt keine Schenkungssteuer an, und du musst auch nichts beim Finanzamt melden. Erst bei größeren Summen kommen die persönlichen Freibeträge ins Spiel, und die sind hoch: zwischen 20.000 € und 500.000 €, je nach Verwandtschaftsgrad, und das alle zehn Jahre aufs Neue.
Trotzdem lohnt es sich, die Regeln einmal sauber zu verstehen – spätestens, wenn Eltern den Kindern beim Hauskauf helfen oder Großeltern fürs Studium vorsorgen wollen. Ein Hinweis vorweg: Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen allgemein und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Die Freibeträge der Schenkungssteuer im Überblick
Die Freibeträge stehen in § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) und gelten pro Schenker und Beschenktem:
| Beschenkte Person | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkelkinder | 200.000 € | I |
| Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 € | I |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung zu Lebzeiten) | 20.000 € | II |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € | II |
| Freunde, Partner ohne Trauschein, alle übrigen | 20.000 € | III |
Zwei Punkte überraschen viele: Erstens haben unverheiratete Partner nur den Mindestfreibetrag von 20.000 € – rechtlich sind sie Fremde. Zweitens gilt der Freibetrag pro Schenker: Ein Kind kann von der Mutter 400.000 € und vom Vater noch einmal 400.000 € steuerfrei erhalten, insgesamt also 800.000 €.
Die 10-Jahres-Regel: Der Freibetrag lädt sich wieder auf
Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Nach Ablauf der zehn Jahre beginnt der Freibetrag von vorn. Ein Beispiel:
- 2026 schenkt eine Großmutter ihrem Enkel 150.000 € – steuerfrei, es bleiben 50.000 € Rest-Freibetrag.
- 2031 schenkt sie weitere 80.000 € – 50.000 € davon sind noch frei, 30.000 € wären steuerpflichtig.
- Ab 2036 (zehn Jahre nach der ersten Schenkung) stehen wieder volle 200.000 € zur Verfügung.
Wer größere Vermögen übertragen will, plant deshalb in Jahrzehnten: Frühe, gestaffelte Schenkungen nutzen die Freibeträge mehrfach. Genau hier endet aber auch der Ratgeber-Teil und beginnt das Terrain der Steuerberatung.
Geburtstag, Hochzeit, Examen: Gelegenheitsgeschenke zählen nicht mit
Für den Alltag ist ein anderer Paragraf viel wichtiger: § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG stellt "übliche Gelegenheitsgeschenke" komplett steuerfrei – zusätzlich zu den Freibeträgen und ohne Anrechnung auf die 10-Jahres-Frist.
Ein Gelegenheitsgeschenk braucht zwei Dinge: einen konkreten Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten, Abitur, Geburt, Jubiläum) und einen Umfang, der zu den Vermögensverhältnissen von Schenker und Beschenktem passt. Eine feste Betragsgrenze nennt das Gesetz bewusst nicht. In der Praxis heißt das:
- 200 € zum Geburtstag, 500 € zur Hochzeit, 1.000 € zum bestandenen Studium: unkritisch.
- Auch höhere Beträge können üblich sein, wenn die Familie vermögend ist – "üblich" ist relativ.
- Regelmäßige hohe Zahlungen ohne Anlass sind dagegen keine Gelegenheitsgeschenke, sondern normale Schenkungen.
Kurz: Das Geldgeschenk zur Konfirmation oder zum runden Geburtstag interessiert das Finanzamt nicht. Falls du gerade überlegst, wie viel angemessen ist, hilft unser Ratgeber "Wie viel Geld schenkt man zum Geburtstag?" weiter.
Muss ich Geldgeschenke beim Finanzamt melden?
Grundsätzlich sind Schenkungen innerhalb von drei Monaten formlos beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG) – das gilt für Schenker und Beschenkten. Aber: Für übliche Gelegenheitsgeschenke gilt diese Pflicht nicht, und auch sonst bleibt eine Anzeige folgenlos, solange du unter dem Freibetrag liegst. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Meldung.
Praktisch relevant wird die Anzeigepflicht also erst bei größeren Beträgen ohne Anlass – etwa wenn Eltern 50.000 € für die Wohnungseinrichtung überweisen. Das kostet dank Freibetrag keine Steuer, sollte aber gemeldet werden, schon damit die 10-Jahres-Rechnung später sauber ist. Ein formloser Brief mit Schenker, Beschenktem, Betrag und Datum genügt.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Nur der Teil über dem Freibetrag wird versteuert. Die Steuersätze nach § 19 ErbStG hängen von Steuerklasse und Höhe ab: In Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel) beginnen sie bei 7 % und steigen bis 30 %, in Steuerklasse II bei 15 bis 43 %, in Steuerklasse III bei 30 bis 50 %.
Beispiel: Eine Tante schenkt ihrer Nichte 30.000 €. Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtig bleiben 10.000 €, Steuersatz in Klasse II: 15 % – macht 1.500 € Schenkungssteuer. Dasselbe Geschenk von der Mutter wäre komplett steuerfrei geblieben. Der Verwandtschaftsgrad ist bei der Schenkungssteuer der größte Hebel.
Fazit: Geld steuerfrei verschenken ist der Normalfall
Wer Geld steuerfrei verschenken will, muss sich bei alltäglichen Beträgen keine Gedanken machen: Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Prüfung sind steuerfrei und meldefrei. Für große Summen gelten die Freibeträge – 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind und Elternteil, 20.000 € für alle anderen, alle zehn Jahre neu. Für das schöne Verschenken normaler Beträge kannst du eine persönliche Geldgeschenk-Karte gestalten. Der Empfänger übermittelt seine Zahlungsdaten und der Sender bezahlt ihn direkt, wie im Bereich Geldgeschenk mit Direktzahlung erklärt.
FAQ
Häufige Fragen zu Geld steuerfrei verschenken
Wie viel Geld darf ich steuerfrei verschenken?
Innerhalb von zehn Jahren: 500.000 € an Ehepartner, 400.000 € an Kinder, 200.000 € an Enkel und 20.000 € an Geschwister, Freunde und alle übrigen Personen. Übliche Geschenke zu Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit sind zusätzlich steuerfrei.
Muss ich ein Geldgeschenk von 5.000 € melden?
Mit konkretem Anlass (Hochzeit, Jubiläum, Examen) ist es ein übliches Gelegenheitsgeschenk und muss nicht gemeldet werden. Ohne Anlass gilt formal die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG – Steuer fällt dank der Freibeträge trotzdem keine an.
Wie oft darf man den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre komplett neu, und zwar pro Schenker-Beschenkten-Paar. Beide Elternteile zusammen können einem Kind so alle zehn Jahre 800.000 € steuerfrei zuwenden.
Gilt der Freibetrag auch für Geldgeschenke an Freunde?
Ja, für Freunde und nicht verheiratete Partner gilt der Freibetrag von 20.000 € in zehn Jahren (Steuerklasse III). Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Feiern bleiben davon unberührt steuerfrei.
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